Fragen aus dem Einkauf.

Was uns Einkäufer, Werkleiter und Personalverantwortliche vor dem ersten Einsatz fragen – und was wir antworten. Fehlt Ihre Frage? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.

Ablauf und Fristen

Wie schnell bekomme ich ein Angebot?

Innerhalb eines Werktags nach Ihrer Anfrage, schriftlich, mit Preis, Vertragsform und Einsatzterminen. Die konkreten Daten für Ihre Anfrage zeigt die Schnellanfrage auf der Startseite – gerechnet in Werktagen, ohne Wochenenden und gesetzliche Feiertage in Deutschland und Litauen.

Wie schnell sind die Fachkräfte vor Ort?

In 5 bis 10 Werktagen nach Ihrer Bestätigung des Angebots – Werktag 0 ist Ihre Bestätigung, spätestens an Werktag 10 steht Ihr Team bei Ihnen, meist früher. Das Angebot selbst haben Sie einen Werktag nach Ihrer Anfrage. Die Zeit brauchen wir für Profile, Ihre Auswahl, Arbeitsverträge, A1-Bescheinigungen, Unterkunft und Anreise. Haben wir geprüfte Leute in der Nähe, kann es schneller gehen.

Gibt es eine Mindestzahl, eine Mindestdauer oder eine Mindeststundenzahl?

Nein, keine davon. Wir schicken auch eine einzelne Fachkraft, übernehmen auch kurze Einsätze – und es gibt keine Mindeststundenzahl: Sie zahlen ausschließlich geleistete, abgezeichnete Stunden. Die Kündigungsfrist vereinbaren wir individuell im Vertrag; sie steht im Angebot.

Was passiert, wenn jemand nicht passt?

Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Innerhalb von 3 Werktagen steht Ersatz bei Ihnen – ohne Aufpreis, mit Profil vorab. Die bisherige Fachkraft nehmen wir zurück. Keine schriftliche Begründung, kein Formular. Die Details – etwa was gilt, wenn wir die Frist im Einzelfall nicht halten – regeln wir im Vertrag.

Kann ich den Einsatz verlängern oder aufstocken?

Jederzeit per Anruf. Bei Verlängerungen in der Arbeitnehmerüberlassung behalten wir die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten im Blick und melden uns rechtzeitig.

Wenn etwas schiefgeht

Was, wenn jemand nicht erscheint oder vorzeitig abreist?

Gleiche Regel wie bei „passt nicht“: Ersatz innerhalb von 3 Werktagen, ohne Aufpreis. Sie zahlen ausschließlich geleistete, von Ihrem Meister abgezeichnete Stunden – keine Anreise, keine Unterkunft für Leute, die nicht gearbeitet haben.

Was, wenn Sie den Termin nicht halten können?

Dann sagen wir es Ihnen vor Ihrer Bestätigung, nicht danach. Ist eine Frist im Einzelfall nicht zu halten, erfahren Sie das, bevor Sie disponieren – mit dem Termin, den wir halten können.

Was, wenn eine Fachkraft krank wird?

In der Arbeitnehmerüberlassung zahlen Sie nur geleistete Stunden; die Entgeltfortzahlung ist unsere Sache. Fällt jemand länger aus, schicken wir Ersatz – in 3 Werktagen. Im Werkvertrag ist Krankheit unser Risiko: Das Ergebnis schulden wir trotzdem.

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Sie wird im Überlassungs- beziehungsweise Werkvertrag individuell vereinbart und richtet sich nach der vereinbarten Einsatzdauer – kurze Einsätze, kurze Fristen. Sie steht in jedem Angebot, nicht im Kleingedruckten.

Was, wenn ich die Fachkraft schon nach zwei Wochen nicht mehr brauche?

Dann greift die Kündigungsfrist aus dem Angebot. Rückreise und Abmeldung organisieren wir. Bei Kurzarbeit oder Auftragsrückgang sprechen Sie uns an – wir sprechen über Rückführung, Pause oder Wechsel zu einem anderen Kunden.

Preis und Rechnung

Was kostet das?

Einen Stundensatz pro Fachkraft, in dem alles steckt: Lohn, Sozialabgaben, A1-Bescheinigung, Unterkunft, An- und Abreise, Arbeitskleidung, Einsatzleiter beziehungsweise Ansprechpartner, Ersatz, wenn jemand nicht passt, unsere Organisation. Dazu kommen nur die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit – in der Höhe, die Sie auch Ihren eigenen Leuten zahlen, vorab vereinbart, auf derselben Rechnung. Keine Pauschalen für Unterkunft, Fahrt oder Verwaltung. Wovon der Satz abhängt: Qualifikation, Ihr Vergleichsentgelt, Einsatzdauer, Teamgröße, Region. Den Preis für Ihren Einsatz nennen wir im Angebot – innerhalb eines Werktags. Im Werkvertrag rechnen wir nach Einheitspreisen oder Pauschale ab.

Wie viele Rechnungen bekomme ich?

Eine pro Monat. Mit Stundennachweisen als Anlage, die Ihr Meister abgezeichnet hat. Keine Nebenrechnungen für Unterkunft, Fahrten oder Verwaltung.

Warum steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung?

Weil bei Leistungen eines Unternehmens aus einem anderen EU-Staat an ein deutsches Unternehmen im Regelfall der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (§ 13b UStG). Sie melden sie in Ihrer Voranmeldung an und ziehen sie – bei Vorsteuerabzugsberechtigung – im selben Zug als Vorsteuer ab. Ein Merkblatt für Ihre Buchhaltung liegt der ersten Rechnung bei; bitte stimmen Sie die Buchung mit Ihrem Steuerberater ab.

Zahle ich auch, wenn eine Fachkraft krank ist?

In der Arbeitnehmerüberlassung zahlen Sie nur geleistete Stunden; die Entgeltfortzahlung ist unsere Sache. Im Werkvertrag schulden wir das Ergebnis – Krankheit ist unser Risiko.

Zahlt die Fachkraft für die Unterkunft?

Nein. Die Unterkunft ist für die Fachkraft kostenlos – ohne Abzug vom Lohn. Für Sie ist sie im Stundensatz enthalten; eine separate Position dafür gibt es nicht.

Recht und Haftung

Wie steht es um die AÜG-Erlaubnis?

AÜG-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (befristet bis 23.05.2027) – die Urkunde mit dem Namen Ihres Vertragspartners liegt jedem Angebot bei. Prüfen Sie bei jedem Anbieter, ob das Unternehmen auf der Urkunde dasselbe ist wie auf dem Vertrag – ohne Erlaubnis sind die Verträge unwirksam, und die Fachkraft gilt als Ihr Arbeitnehmer.

Wo werden Sozialabgaben und Lohnsteuer gezahlt?

Die Sozialversicherung läuft in Litauen – nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung jeder Fachkraft. In der Arbeitnehmerüberlassung wird die Lohnsteuer in Deutschland abgeführt; im Werkvertrag richtet sie sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Litauen – das steht im Angebot. Nachweise über Beitrags- und Steuerzahlung erhalten Sie auf Anfrage, auf Wunsch in festem Turnus.

Wer ist Arbeitgeber, wer weist an?

In der Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleiher Arbeitgeber; die Fachkräfte arbeiten nach Ihren Weisungen in Ihrem Schichtplan. Im Werkvertrag bleibt der Auftragnehmer Arbeitgeber, sein Einsatzleiter führt das Team; Sie nehmen die Leistung ab. In der Personalvermittlung werden Sie Arbeitgeber. Wer Ihr Vertragspartner ist, steht im Angebot.

Was ist mit meiner Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Mindestlohn?

Als Entleiher haften Sie für die Beiträge der überlassenen Fachkräfte wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 28e Abs. 2 SGB IV); als Auftraggeber im Werkvertrag für das Netto-Mindestentgelt (§ 13 MiLoG, § 14 AEntG). Wegverhandeln lässt sich das nicht – klein halten schon: A1-Bescheinigung je Fachkraft, Bescheinigungen der litauischen Sozialversicherung und Steuerbehörde, Beitrags- und Lohnnachweise, von Ihnen abgezeichnete Stundennachweise. Alles unter Recht & Qualität.

Was ist Equal Pay, und betrifft es mich?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stellt Leiharbeitnehmer mit Ihren Stammbeschäftigten gleich – gleiche wesentliche Arbeitsbedingungen, gleiches Entgelt (§ 8 AÜG), grundsätzlich ab dem ersten Tag. Nur ein vom Verleiher angewandter Tarifvertrag der Zeitarbeit darf beim Entgelt abweichen – in der Regel höchstens neun Monate, mit Branchenzuschlagstarif bis zu 15 Monate (§ 8 Abs. 4 AÜG). Unabhängig davon gilt die Lohnuntergrenze der Zeitarbeit (§ 3a AÜG). Welche Grundlage in Ihrem Einsatz gilt und ob sich der Satz im Verlauf ändert, legen wir vor Vertragsschluss offen – es steht im Angebot. Dafür fragen wir vor dem Angebot nach dem Vergleichsentgelt Ihrer eigenen Mitarbeiter.

Was bedeutet die Höchstüberlassungsdauer?

Dieselbe Fachkraft darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Entleiher eingesetzt werden (§ 1 Abs. 1b AÜG), sofern ein Tarifvertrag Ihrer Branche nichts anderes regelt. Wir führen die Fristen und schlagen rechtzeitig Alternativen vor: Übernahme oder Wechsel der Fachkraft. Ein Werkvertrag kommt nur in Betracht, wenn ein abgrenzbares Gewerk unter unserer Leitung vorliegt – nicht als Fortsetzung desselben Arbeitsplatzes.

Was ist die A1-Bescheinigung, und bekomme ich sie?

Der Nachweis, dass die Fachkraft während des Einsatzes in Litauen sozialversichert bleibt (EU-Verordnung 883/2004). Wir beantragen sie für jede Fachkraft vor Einsatzbeginn; Sie erhalten eine Kopie, die Fachkraft trägt einen Ausdruck bei sich. Bei Zollkontrollen ist sie das erste gefragte Dokument.

Gilt der deutsche Mindestlohn für entsandte Fachkräfte?

Ja, für jede in Deutschland geleistete Stunde – seit 1. Januar 2026 13,90 Euro, ab 1. Januar 2027 14,60 Euro (Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025). In der Arbeitnehmerüberlassung gelten zusätzlich die Lohnuntergrenze der Zeitarbeit (§ 3a AÜG) und die Gleichstellung mit Ihren Stammbeschäftigten; im Bau die Pflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Wir weisen die Lohnzahlung auf Anfrage nach.

Wer meldet den Einsatz beim Zoll an?

Das hängt von Branche und Vertragsform ab. Meldepflichtig sind die Branchen des § 2a SchwarzArbG – aus unseren Berufen Bau sowie Lager und Logistik; Produktion und Metallverarbeitung nicht. Im Werkvertrag meldet der Auftragnehmer selbst. In der Arbeitnehmerüberlassung durch einen Verleiher mit Sitz im Ausland ist die Anmeldung gesetzlich Ihre Aufgabe als Entleiher (§ 16 Abs. 3 MiLoG) – wir liefern alle Angaben, bereiten die Meldung im Meldeportal-Mindestlohn vor und erinnern Sie rechtzeitig.

Bau

Können Sie Zeitarbeiter auf unsere Baustelle schicken?

Nein – und das sollte Ihnen auch niemand anbieten. § 1b AÜG untersagt die Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes grundsätzlich. Auf der Baustelle arbeiten wir ausschließlich im Werkvertrag: eigenes Team, eigener Einsatzleiter, Leistungsbeschreibung, Abnahme, Gewährleistung.

Was braucht mein Einkauf vor Baubeginn von Ihnen?

Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (sonst müssten Sie 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehalten) und Registerauszug – mit dem Angebot; die SOKA-BAU-Bescheinigung auf Anfrage. Die A1-Bescheinigungen aller Mitarbeiter erhalten Sie vor Baubeginn als Kopie, die Nachunternehmererklärung nach Ihrem Muster. Details unter Recht & Qualität.

Wie verhindern wir, dass aus dem Werkvertrag eine verdeckte Überlassung wird?

Durch die Praxis: Weisungen laufen über unseren Einsatzleiter, die Leistung ist abgegrenzt, abgerechnet wird nach Leistung, nicht nach Stunden. Vor Baubeginn sprechen wir das mit Ihrer Bauleitung durch.

Fachkräfte und Qualität

Welche Unterlagen bekomme ich vorab?

Ein Profil pro Fachkraft: Qualifikation, Berufserfahrung, Prüfbescheinigungen und Bedienernachweise als PDF, Sprachen mit Niveau, Verfügbarkeit. Dazu unsere Nachweise aus Recht & Qualität. In der Arbeitnehmerüberlassung entscheiden Sie, wer kommt – niemand reist an, den Sie nicht gesehen haben. Im Werkvertrag erhalten Sie die Nachweise des Teams und den Namen des Einsatzleiters; die Auswahl der einzelnen Mitarbeiter liegt bei uns.

Schicken Sie auch angelernte Kräfte für Produktion und Lager?

Ja. Für Linie, Verpackung, Endkontrolle, Kommissionierung und Wareneingang stellen wir erfahrene angelernte Kräfte vor. Maschinen- und Anlagenführer, Staplerfahrer mit Schein und Fachkräfte mit Ausbildung weisen wir im Profil getrennt aus. Beschreiben Sie den Arbeitsplatz in einem Satz – wir schlagen das passende Profil vor.

Wie prüfen Sie die Fachkräfte?

Dreistufig in Litauen: Fachgespräch mit Leuten aus der Industrie, Dokumentenprüfung (Gültigkeit, Geltungsbereich, Referenzen), Arbeitsprobe – Fahrprobe für Staplerfahrer, Scanner-Liste für Kommissionierer, Messen und Montage nach Anweisung für Produktionskräfte, Montage nach Zeichnung für Monteure, Schweißprobe für Schweißer. Wer durchfällt, wird nicht vorgestellt.

Wie verständigen sich die Fachkräfte vor Ort?

Im Profil steht das Sprachniveau. Ab 4 Fachkräften arbeitet ein Einsatzleiter im Team mit, der Deutsch oder Englisch und die Sprache des Teams spricht; er übersetzt die Sicherheitsunterweisung und ist Ansprechpartner Ihres Meisters. Bei 1 bis 3 Fachkräften benennen wir Ihnen einen deutsch- oder englischsprachigen Ansprechpartner bei uns, der per Telefon erreichbar ist, Ihre Sicherheitsunterweisung vorab schriftlich übersetzt und Krankmeldungen entgegennimmt. Die Randstad-ifo-HR-Befragung (2. Quartal 2025) nennt sprachliche Schwierigkeiten als häufigste Hürde beim Anwerben ausländischer Fachkräfte – 83 Prozent der Unternehmen berichten davon. Das ist unsere Antwort darauf.

Dürfen Ihre Staplerfahrer bei uns fahren?

Mit Staplerschein, schriftlicher Beauftragung durch Sie und Einweisung auf Ihr Gerät – wie bei eigenen Mitarbeitern (DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001). Welche Gerätearten die Ausbildung umfasst, steht im Profil.

Wie läuft die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. Eignungsuntersuchung – zum Beispiel G25 für Fahr- und Steuertätigkeit (Stapler) oder G41 für Arbeiten mit Absturzgefahr – organisieren wir vor der Anreise, wo Ihr Einsatz sie verlangt. Im Profil der Fachkraft vermerken wir, dass sie erfolgt ist (ohne Befund). Sagen Sie uns in der Anfrage, welche Untersuchungen Ihr Betrieb vorschreibt.

Wer unterweist in Sicherheit?

Sie, vor Arbeitsbeginn – das verlangt das Gesetz vom Entleiher (§ 11 Abs. 6 AÜG, § 12 ArbSchG). Der Einsatzleiter übersetzt; wenn Sie uns Ihre Unterlagen vorab schicken, geht das Team sie schon vor der Anreise durch. Auf Wunsch liefern wir eine zweisprachige Bestätigung für Ihre Akten.

Haben Ihre Schweißer eine Prüfung nach EN ISO 9606-1?

Wo Ihr Einsatz sie verlangt, ja – mit Angabe von Prozess (135 MAG, 141 WIG, 111 E-Hand), Werkstoffgruppe, Position und Gültigkeit im Profil. Die Bescheinigung bleibt nur gültig, wenn alle sechs Monate bestätigt wird, dass der Schweißer im Geltungsbereich arbeitet – das übernehmen wir während des Einsatzes. Auf Wunsch schweißt die Fachkraft am ersten Tag eine Probe nach Ihrer WPS.

Kann ich Fachkräfte später übernehmen?

Ja. Die Übernahme regeln wir von Anfang an im Überlassungsvertrag. Viele Kunden nutzen den Einsatz als Kennenlernphase.

Über IZOTOP

Wer sind Sie, und seit wann gibt es Sie?

IZOTOP aus Marijampolė, Litauen. Seit sechs Jahren stellen wir Personal für Produktion, Lager und Logistik, Montage und Bau bereit; über 1000 Fachkräfte haben in dieser Zeit durch uns Arbeit gefunden. Wer für Ihren Einsatz Vertragspartner ist, steht im Angebot.

Warum Fachkräfte aus Litauen?

Unsere Fachkräfte sind Unionsbürger: Litauen ist EU-Mitglied mit voller Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 2011 – keine Arbeitserlaubnis, kein Visum, kein Aufenthaltstitel. Eingespieltes Entsendeverfahren mit A1. Starke Industrietradition. Und rund 1.300 Kilometer bis ins Ruhrgebiet – eine Tagesfahrt mit dem Kleinbus; deshalb Ersatz in 3 Werktagen statt drei Wochen.

Warum sollte ich nicht einfach selbst in Litauen suchen?

Können Sie. Dann brauchen Sie einen litauischen Arbeitgeber oder eine deutsche Festanstellung mit Wohnungssuche, A1 beziehungsweise deutsche Sozialversicherung, Unterkunft, Anreise, Einarbeitung – und jemanden, der die Leute vorher geprüft hat. Das ist unsere Arbeit. Ihre ist die Produktion.

Sie planen Personal?

Produktion, Lager und Logistik, Montage, Schweißen oder ein Werkvertrag am Bau – Angebot innerhalb eines Werktags.

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