Drei Wege, Fachkräfte zu bekommen. Einer passt zu Ihrem Einsatz.
Wer Fachkräfte aus dem Ausland holt, hat in Deutschland drei rechtlich saubere Wege: Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag und Personalvermittlung. Sie unterscheiden sich in einer Frage, die alles andere bestimmt: Wer sagt den Leuten, was sie tun? Daraus folgt, wer Arbeitgeber ist, wer haftet und wie abgerechnet wird. Wir bieten alle drei an und sagen Ihnen im Angebot, welcher Weg zu Ihrem Einsatz passt und warum.
| Kriterium | Arbeitnehmerüberlassung | Werkvertrag | Personalvermittlung |
|---|---|---|---|
| Wer weist die Fachkräfte an? | Sie. Ihr Meister, Ihr Schichtplan, Ihre Arbeitsanweisungen. | Wir. Unser Einsatzleiter führt das Team und verteilt die Arbeit. | Sie – als neuer Arbeitgeber. |
| Wer ist Arbeitgeber? | Der Verleiher. Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialabgaben und A1 laufen über ihn. | Der Auftragnehmer. Wie bei jedem Nachunternehmer. | Sie. Die Fachkraft wechselt in Ihre Belegschaft. |
| Was wird geschuldet? | Arbeitszeit der Fachkraft nach Ihrer Weisung. | Ein Ergebnis: ein Gewerk, eine Menge, eine abgenommene Leistung. | Ein passender Kandidat, den Sie einstellen. |
| Wie wird abgerechnet? | Stundensatz × geleistete Stunden, Stundennachweis als Anlage. Eine Rechnung pro Monat. | Einheitspreis oder Pauschale nach Aufmaß und Abnahme. Abschlagsrechnungen nach Fortschritt. | Vermittlungshonorar, vorab vereinbart, fällig mit Vertragsabschluss. |
| Wer haftet für Fehler in der Arbeit? | Sie – die Fachkraft arbeitet wie ein eigener Mitarbeiter unter Ihrer Aufsicht. Wir haften für die sorgfältige Auswahl der Fachkraft. | Wir – Gewährleistung für unsere Leistung nach Vertrag und Gesetz. | Sie – als Arbeitgeber. |
| Gesetzliche Grundlage | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Erlaubnis, Gleichstellung, Höchstüberlassungsdauer. | BGB-Werkvertrag; Entsenderecht (AEntG, MiLoG, A1). | Vermittlung nach SGB III / Gewerberecht. |
| Im Bau zulässig? | Nein – § 1b AÜG untersagt die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes grundsätzlich. | Ja – unser Standardweg auf der Baustelle. | Ja. |
| Passt, wenn … | Sie Leute in Ihre Linie, Kolonne oder Schicht integrieren wollen und selbst anweisen. Flexibel bei Auftragsspitzen, Urlaub, Krankheit. | Sie ein abgrenzbares Gewerk oder einen Leistungsabschnitt abgeben wollen – mit Ergebnisverantwortung bei uns. Immer auf der Baustelle. | Sie dauerhaft einstellen wollen und nur die Suche abgeben. |
Warum Fachkräfte aus Litauen – und warum jetzt.
Der Fachkräftemangel ist in Deutschland kein Konjunkturthema mehr, sondern ein Strukturproblem. Laut DIHK-Fachkräftereport 2025/2026 können 36 Prozent der Unternehmen offene Stellen zumindest teilweise nicht besetzen; bei kleinen und mittleren Unternehmen sind es über 40 Prozent. Am häufigsten fehlen Leute mit dualer Berufsausbildung – etwa Maschinen- und Anlagenführer, Fachkräfte für Lagerlogistik, Monteure und Schweißer. Im Bauhauptgewerbe meldeten 32 Prozent der Betriebe im Herbst 2025 eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlende Fachkräfte – der höchste Wert aller Branchen.
Die Bundesagentur für Arbeit zählt 157 Engpassberufe für das Jahr 2025, darunter Bau- und Handwerksberufe, und stellt fest: Der Anteil ausländischer Beschäftigter in Engpassberufen hat sich seit 2014 von rund 7 auf rund 14 Prozent verdoppelt. Zuwanderung füllt die Lücke – und wird es laut BA weiter tun.
Quellen: DIHK-Fachkräftereport 2025/2026 · KfW-ifo-Fachkräftebarometer, Oktober 2025 · Bundesagentur für Arbeit, Fachkräfteengpassanalyse 2025Litauen hat dabei drei praktische Vorteile
- EU-Mitglied mit voller ArbeitnehmerfreizügigkeitUnsere Fachkräfte sind Unionsbürger – litauische oder andere EU-Staatsangehörige. Für sie gilt seit dem 1. Mai 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit: keine Arbeitserlaubnis, kein Visum, keine Vorrangprüfung, keine Wartezeit bei der Ausländerbehörde – und bei einer Zollkontrolle keine Frage nach dem Aufenthaltstitel.
- Entsendung innerhalb der EUDie Sozialversicherung bleibt über die A1-Bescheinigung in Litauen geregelt, bei Arbeitnehmerüberlassung wird die Lohnsteuer in Deutschland abgeführt, der Mindestlohn und die deutschen Arbeitsbedingungen gelten. Das ist ein eingespieltes Verfahren, kein Sonderfall.
- NäheVon Marijampolė ins Ruhrgebiet sind es rund 1.300 Kilometer – eine Tagesfahrt mit dem Kleinbus. Das Team kommt am Vorabend an und beginnt die erste Schicht nach einer Nacht in der Unterkunft. Und wenn jemand ausfällt, ist der Ersatz in 3 Werktagen da – nicht in drei Wochen.
Wo die meisten Unternehmen beim Anwerben scheitern, zeigt die Randstad-ifo-HR-Befragung vom zweiten Quartal 2025: 49 Prozent haben Bedarf an ausländischen Fachkräften, 83 Prozent nennen sprachliche Schwierigkeiten als Hürde. Genau dafür gibt es bei uns den Einsatzleiter (ab 4 Fachkräften im Team) beziehungsweise den deutsch- oder englischsprachigen Ansprechpartner per Telefon, der zwischen Ihrem Meister und dem Team steht.Quellen: Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 01.05.2011 · Randstad-ifo-HR-Befragung, 2. Quartal 2025
Arbeitnehmerüberlassung – im Detail
Arbeitnehmerüberlassung, im Alltag meist Zeitarbeit genannt: Der Verleiher stellt die Fachkraft an, Sie setzen sie ein. Sie bekommt Ihre Weisungen, arbeitet in Ihrem Takt, nach Ihren Sicherheitsregeln. Lohn, Sozialabgaben in Litauen (nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung) und Lohnsteuer in Deutschland laufen über den Verleiher; die A1-Bescheinigung beantragen wir, Unterkunft und Anreise organisieren wir, und am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung über die geleisteten Stunden.
Typische Einsätze: Produktionshelfer und Maschinenbediener im Zwei- und Dreischichtbetrieb, Kommissionierer und Staplerfahrer im Lager (zur Saison oder dauerhaft), Monteure und Schweißer in Werkstatt und Halle.
Was das Gesetz verlangt – und was wir daraus machen
- ErlaubnisWer Arbeitnehmer gewerblich überlässt, braucht die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 AÜG). Ohne Erlaubnis sind Überlassungsvertrag und Arbeitsvertrag unwirksam – und die Fachkraft gilt als Ihr Arbeitnehmer. AÜG-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (befristet bis 23.05.2027) – die Urkunde mit dem Namen Ihres Vertragspartners liegt jedem Angebot bei. Prüfen Sie bei jedem Anbieter, ob das Unternehmen auf der Urkunde dasselbe ist wie auf dem Vertrag.
- Equal Pay – einfach erklärtDas AÜG stellt Leiharbeitnehmer mit Ihren Stammbeschäftigten gleich: gleiche wesentliche Arbeitsbedingungen, gleiches Arbeitsentgelt (§ 8 Abs. 1 AÜG) – grundsätzlich ab dem ersten Tag. Nur wenn der Verleiher einen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche anwendet, darf er beim Entgelt in der Regel höchstens neun Monate abweichen – mit Branchenzuschlagstarif bis zu 15 Monate (§ 8 Abs. 4 AÜG). Unabhängig davon gilt für jede Leiharbeitsstunde die Lohnuntergrenze der Zeitarbeit nach § 3a AÜG – auch für Verleiher mit Sitz im Ausland. Welche Grundlage in Ihrem Einsatz gilt und ab wann welcher Satz, legen wir vor Vertragsschluss offen – es steht im Angebot, nicht im Kleingedruckten. Dazu brauchen wir von Ihnen eine Angabe: Was verdient ein vergleichbarer Mitarbeiter bei Ihnen (§ 12 Abs. 1 AÜG)? Diese Frage stellen wir vor dem Angebot.
- Höchstüberlassungsdauer – einfach erklärtDieselbe Fachkraft darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Entleiher eingesetzt werden (§ 1 Abs. 1b AÜG). Ein Tarifvertrag Ihrer Branche kann eine andere Dauer festlegen. Unterbrechungen von mehr als drei Monaten setzen die Uhr zurück. Wir führen die Fristen für jede Fachkraft und melden uns rechtzeitig vor Ablauf – mit zwei Optionen: Übernahme in Ihre Belegschaft oder Wechsel der Fachkraft. Liegt ein abgrenzbares Gewerk vor, das wir unter eigener Leitung und auf eigene Verantwortung ausführen können, kommt ein Werkvertrag für diese Leistung in Betracht – eine Fortsetzung desselben Arbeitsplatzes unter Ihrer Weisung ist das nicht.
- ArbeitsschutzIm Einsatz gelten die Arbeitsschutzvorschriften Ihres Betriebs; Sie unterweisen vor Arbeitsbeginn über Gefahren und Schutzmaßnahmen (§ 11 Abs. 6 AÜG, § 12 ArbSchG). Wir sorgen dafür, dass die Fachkraft mit persönlicher Schutzausrüstung kommt, die Unterweisung versteht – der Einsatzleiter übersetzt – und Ihre Regeln kennt, bevor sie die Halle betritt.
- Ihre MitwirkungStundennachweis abzeichnen, Unterweisung durchführen, Vergleichsentgelt nennen, uns informieren, wenn etwas nicht passt. Mehr brauchen wir nicht.
Werkvertrag – im Detail
Sie beauftragen IZOTOP mit einem Ergebnis: eine Stahlkonstruktion montieren, ein Geschoss im Trockenbau ausbauen, eine abgegrenzte Serie Baugruppen vormontieren. Wir planen, wie wir es machen, stellen das Team zusammen, führen es mit eigenem Einsatzleiter, liefern das Ergebnis und stehen dafür ein. Sie prüfen und nehmen ab. Sie erhalten vorab die Qualifikationsnachweise des Teams – Prüfbescheinigungen, Bedienernachweise, Sprachkenntnisse des Einsatzleiters – und seinen Namen; wer im Team arbeitet und wer welche Aufgabe übernimmt, entscheiden wir. Passt die Leistung nicht, stellen wir innerhalb von 3 Werktagen die vereinbarte Leistung und Besetzung sicher – das ist unsere Gewährleistung, keine Personalauswahl durch Sie.
Typische Einsätze: Stahlbaumontage, Schalung und Bewehrung, Trockenbau, Industriemontage auf der Baustelle, abgegrenzte Schweißaufträge in der Fertigung.
Was einen echten Werkvertrag ausmacht
Warum der Bau immer Werkvertrag ist: § 1b AÜG untersagt die Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich. Ausnahmen gelten nur zwischen Baubetrieben unter engen Voraussetzungen (§ 1b Satz 2 und 3 AÜG) – für uns greifen sie nicht. Deshalb bieten wir im Bau ausschließlich den Werkvertrag an. Wer Ihnen „Zeitarbeiter für die Baustelle“ anbietet, bewegt sich in der Regel außerhalb des Gesetzes – und das Risiko tragen Sie mit. Das Papier allein reicht nicht; die Praxis muss stimmen, sonst wird aus dem Werkvertrag eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Darauf achten wir gemeinsam mit Ihnen:
- Abgegrenzte LeistungLeistungsbeschreibung mit Mengen, Plänen, Qualität und Terminen.
- Eigene LeitungUnser Einsatzleiter weist an und teilt ein. Ihre Bauleitung spricht mit ihm, nicht mit den einzelnen Mitarbeitern.
- Eigene ZeiteinteilungInnerhalb Ihres Terminplans. Keine Eingliederung in Ihre Schichten oder Kolonnen.
- Abrechnung nach LeistungTonne, Quadratmeter, Stück, Pauschale – nicht nach Stunden.
- GewährleistungMängelhaftung bei uns.
- Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStGAls Unternehmen mit Sitz in Litauen stellen wir Ihnen die Rechnung im Regelfall ohne deutsche Umsatzsteuer; Sie als Leistungsempfänger schulden die Steuer (§ 13b UStG) und ziehen sie bei Vorsteuerabzugsberechtigung im selben Zug als Vorsteuer ab. Begründet ein längeres Bauprojekt eine inländische Betriebsstätte, weisen wir deutsche Umsatzsteuer aus – das sagen wir Ihnen im Angebot.
- Bauabzugsteuer nach § 48 EStGBei Bauleistungen müssten Sie 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten – es sei denn, wir legen eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor. Das tun wir mit dem Angebot.
Personalvermittlung – im Detail
Sie wollen eine Fachkraft fest einstellen – zum Beispiel einen Maschinen- und Anlagenführer, einen Staplerfahrer für Ihr Lager oder einen Industriemechaniker. Wir suchen in Litauen, prüfen wie immer (Gespräch, Dokumente, Arbeitsprobe), stellen Ihnen Kandidaten mit Profil vor und begleiten bis zur Unterschrift. Die Fachkraft wird Ihr Mitarbeiter mit deutschem Arbeitsvertrag; wir helfen bei Anmeldung, Wohnungssuche und den ersten Wochen, wenn Sie das wünschen.
Honorar und Übernahme
- HonorarVorab vereinbart, fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrags. Details im Angebot.
- Übernahme aus der ÜberlassungViele Kunden lernen Fachkräfte in der Arbeitnehmerüberlassung kennen und übernehmen sie später. Das regeln wir von Anfang an im Überlassungsvertrag: Eine Übernahmevergütung vereinbaren wir nur in angemessener, mit der Einsatzdauer sinkender Höhe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG); Ihr Recht, die Fachkraft einzustellen, schränken wir nicht ein.
Eine Rechnung – so sieht sie aus.
Sie bekommen pro Monat eine Rechnung. Nicht eine für den Lohn, eine für die Unterkunft, eine für die Fahrten. Eine. Darauf: ein Stundensatz je Fachkraft – und nur die Zuschläge, die Sie auch Ihren eigenen Leuten zahlen, vorab vereinbart.
Im Werkvertrag: Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt mit Aufmaß, Schlussrechnung nach Abnahme. Gleiche Regel: ein Preis, keine Nebenpositionen für Unterkunft oder Reise.
Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG
Anlage: Stundennachweise je Fachkraft, von Ihrem Meister abgezeichnet
- Lohn, Sozialabgaben (Litauen) und Lohnsteuer
- A1-Bescheinigung
- Unterkunft – für die Fachkraft kostenlos, ohne Lohnabzug
- An- und Abreise
- Arbeitskleidung und Schutzausrüstung
- Einsatzleiter / Ansprechpartner
- Ersatz, wenn jemand nicht passt
- Organisation
Wovon der Stundensatz abhängt
- Qualifikation und NachweiseEin Maschinenbediener, der selbst rüstet, kostet mehr als ein Helfer in der Verpackung.
- Ihr VergleichsentgeltEqual Pay setzt in der Arbeitnehmerüberlassung die Untergrenze – deshalb fragen wir vor dem Angebot danach.
- EinsatzdauerLängere Einsätze, niedrigerer Satz.
- TeamgrößeAb 4 Personen arbeitet ein Einsatzleiter im Team mit.
- RegionUnterkunftskosten in München sind nicht die in Ostwestfalen.
Was den Satz senkt: Sie stellen die Unterkunft (Werkswohnung, Wohncontainer), Sie planen zwölf statt drei Monate. Was nicht drin ist: Ihre Maschinen, Stapler und Scanner, Verbrauchsmaterial und beim Schweißen Gerät, Zusatzwerkstoff und Gas – wie bei eigenen Mitarbeitern. Was es nicht gibt: Mindestabnahme, Mindeststundenzahl, Mindestdauer – auch eine einzelne Fachkraft, und Sie zahlen nur geleistete, abgezeichnete Stunden.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
- ArbeitnehmerüberlassungSie brauchen zusätzliche Hände in Ihrer Linie, Ihrem Lager oder Ihrer Werkstatt, und Ihr Meister soll sie anweisen
- WerkvertragSie wollen ein Gewerk oder einen Abschnitt abgeben und ein Ergebnis bekommen
- Werkvertrag, ohne AusnahmeIhr Einsatz ist eine Baustelle
- PersonalvermittlungSie wollen jemanden dauerhaft einstellen
- Fragen Sie an. Wir schlagen im Angebot den passenden Weg vor und erklären, warum.Sie sind nicht sicher
Häufige Fragen zu den Leistungen.
Kann ich mitten im Einsatz von Überlassung auf Werkvertrag wechseln?
Nur, wenn ein abgrenzbares Gewerk vorliegt, das wir unter eigener Leitung und auf eigene Verantwortung ausführen – mit eigener Teamzusammenstellung, Abrechnung nach Leistung und Gewährleistung. Eine Fortsetzung desselben Arbeitsplatzes unter Ihrer Weisung ist kein Werkvertrag. Wir prüfen das mit Ihnen – ein Werkvertrag nur auf dem Papier bringt niemandem etwas.
Was passiert, wenn eine Fachkraft krank wird?
In der Arbeitnehmerüberlassung zahlen wir die Entgeltfortzahlung – Sie zahlen nur geleistete Stunden. Fällt jemand länger aus, schicken wir Ersatz. Im Werkvertrag ist Krankheit unser Risiko: Das Ergebnis schulden wir trotzdem.
Wie lange im Voraus muss ich kündigen?
Die Kündigungsfrist wird im Überlassungs- oder Werkvertrag individuell vereinbart und richtet sich nach der vereinbarten Einsatzdauer. Kurze Einsätze haben kurze Fristen. Wir sagen Ihnen das im Angebot, nicht im Kleingedruckten.
Wird der Mindestlohn eingehalten?
Ja. Der gesetzliche Mindestlohn (13,90 Euro seit 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 laut Beschluss der Mindestlohnkommission) gilt für jede Arbeitsstunde in Deutschland, auch bei Entsendung. In der Arbeitnehmerüberlassung gelten zusätzlich die Lohnuntergrenze der Zeitarbeit (§ 3a AÜG) und die Gleichstellung mit Ihren Stammbeschäftigten. Wie wir das nachweisen, steht unter Recht & Qualität.
Sie planen Personal?
Produktion, Lager und Logistik, Montage, Schweißen oder ein Werkvertrag am Bau – Angebot innerhalb eines Werktags.